1,3 Millionen Haushalte beziehen Wohngeld – auch Eigentümer können Hilfe erhalten

Wohngeld Ende 2025: rund 1,3 Millionen Haushalte, 7,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Anteil aller privaten Haushalte 2024: 3,0 Prozent, 2025: 3,2 Prozent.

Ende 2025 bezogen rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Auch selbstnutzende Eigentümer können einen Lastenzuschuss beantragen.

Die Zahlen für Ende 2025

Nach der korrigierten Destatis-Mitteilung vom 25. September 2026 erhielten Ende 2025 rund 1,3 Millionen Haushalte Wohngeld. Das waren 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ihr Anteil an allen privaten Haushalten stieg von 3,0 auf 3,2 Prozent.

Die jährliche Statistik lenkt den Blick auf eine praktische Frage: Kommt Unterstützung auch infrage, wenn die eigene Wohnung selbst bewohnt wird?

Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum

Für berechtigte selbstnutzende Eigentümer gibt es den Lastenzuschuss. Maßgeblich sind Haushaltsgröße, anrechenbares Einkommen und die berücksichtigungsfähige Belastung des Wohneigentums. Der Standort beeinflusst die geltenden Höchstbeträge.

Wer die Immobilie an andere vermietet, beantragt damit keinen Zuschuss für die eigene Wohnung. Bei Häusern mit mehreren Wohnungen und bei bereits bezogenen Sozialleistungen ist die passende Anspruchsart mit der Behörde zu klären.

So lässt sich der Anspruch prüfen

Bereiten Sie Einkommensnachweise, Angaben zu den Haushaltsmitgliedern sowie Eigentums- und Belastungsnachweise vor. Ein Wohngeldrechner bietet eine erste Orientierung; den Antrag entscheidet die örtliche Wohngeldbehörde.

Beim Planen eines Immobilienkaufs sollten feststehende Einnahmen, tatsächliche Ausgaben und Instandhaltungsreserven die Grundlage bilden.

Quellen: Destatis, korrigierte Mitteilung Nr. 339; BMWSB: Lastenzuschuss.

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